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Brücke zwischen Klinik und Öffentlichkeit

Blickwinkel Öffentlichkeit Beratendes Gremium

Seien es Sicherheitsfragen, Therapieansätze oder Personalzusammensetzung – die Mitglieder des Lüner Planungsbeirats begleiten alle relevanten Fragen rund um die künftige forensische Klinik als beratendes Gremium aus dem Blickwinkel der örtlichen Öffentlichkeit.

Ihre Informationen erhalten sie in regelmäßigen Sitzungen direkt von den verantwortlichen Personen des NRW-Gesundheitsministeriums (MAGS) und des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (LWL).

Verschiedene gesellschaftliche Gruppen

Schon kurz nachdem das NRW-Gesundheitsministerium 2012 das ehemalige Victoriagelände in Lünen als neuen Standort für eine forensische Klinik verkündet hatte, hat der LWL als voraussichtlicher Klinikträger vor Ort die Gründung eines Planungsbeirats angestoßen.

Bis zu 25 Menschen aus unterschiedlichen gesellschaftlichen Gruppen arbeiten hier ehrenamtlich oder von Berufs wegen mit. Sie vertreten zum Beispiel die Siedlergemeinschaften, die Kindergärten und Schulen, die Lokalpolitik, die Stadtverwaltung, Justiz und Polizei, die Kirchen und die Gemeindepsychiatrie.

Gegenseitiges Verständnis fördern

Der Beirat bildet eine Brücke zwischen Klinikverantwortlichen und Stadtgesellschaft: Als gut informiertes Gremium gehen die Mitglieder in den Austausch mit den Planungsverantwortlichen und bringen die Sicht der Öffentlichkeit in die Diskussion ein. Außerdem können Sie auf Wunsch zum Beispiel andere forensische Einrichtungen besuchen oder das Baugelände in Lünen besichtigen. Forensische Fachleute erläutern ihre Arbeit im Beirat und stellen sich den Fragen der Mitglieder.

Somit trägt der Beirat wesentlich zum gegenseitigen Verständnis bei und kann seine Anregungen direkt in den Planungsprozess einbringen.

Die Beiratsmitglieder

Die Beiratsmitglieder werden entsprechend der Geschäftsordnung je zur Hälfte vorgeschlagen vom Rat der Stadt sowie vom LWL. Berufen werden sie in den Planungsbeirat bis zur Eröffnung vom zuständigen politischen Ausschuss im LWL, im regulären Beirat werden sie vom Direktor des LWL jeweils für die Dauer der laufenden Kommunalwahlperiode berufen.

Mitglieder und vertretene Gruppen

  1.  Aydin, Ferhat: SPD-Fraktion
  2.  Bornstein, Dieter: Vertreter Seniorenbeirat der Stadt Lünen
  3.  Dobler, Petra: Kindertagesstätten
  4.  Dzuba, Reiner: Siedlergemeinschaft Wethmar Mark
  5.  Eggenwirth, Cornelia: Fraktion Piraten/Freie Wähler
  6.  Evert, Jürgen: Ev. Kirche
  7.  Großkrüger, Susanne: Fraktion GFL 
  8.  Jankiewitz, Dirk: Polizei
  9.  Kahleyß, Dr. Hans-Dieter: Plattform „Mut zur Verantwortung“
  10.  Karad, Dr.  Karsten: niedergelassene Ärzteschaft
  11.  Kneisel, Eckhard: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
  12.  Laarmann, Dr. Matthias: Bürgergemeinschaft „Pro Victoria“
  13.  Mendrina, Dieter: Siedlergemeinschaft Barbara
  14.  Niehues, Karsten: FDP-Fraktion
  15.  Nowatius, Dr. Niklas: Direktor Amtsgericht/Leiter Jugendarrestanstalt
  16.  Redeker, Thorsten: CDU-Fraktion
  17.  Reeker, Arnold: Stadtverwaltung Lünen
  18.  Roddey, Dr. Thomas: Kath. Kirche
  19.  Schmiegel, Ralf: Psychosoziale Arbeitsgemeinschaft Kreis Unna
  20.  Simsek, Nevin: Integrationsrat
  21.  N.N.: Vertreter der Bürgerinitiave "Lünen ohne Forensik"
  22.  N.N.: Gewerkschaften
  23.  N.N.: St. Marien-Hospital
  24. N.N.:  Viktoria-Schule

Stand: Juni 2026

Geschäftordnung analog für Planungsbeiräte

Die Geschäftsordnung für Beiräte an forensischen LWL-Kliniken gilt analog für Planungsbeiräte während der Planungs- und Bauphase neuer forensischer Standorte.

Nur in Bezug auf die Berufung der Mitglieder gibt es zwei Unterschiede:

So erfolgt die Berufung der vom Rat der Stadt und dem LWL vorgeschlagenen Beiratsmitglieder nicht vom LWL-Direktor als unterer staatlicher Maßregelvollzugsbehörde wie bei den Beiräten bestehender Kliniken (§3.1.), sondern durch den LWL-Ausschuss für Gesundheit, Krankenhäuser und Maßregelvollzug.

Außerdem sind die Mitglieder von Planungsbeiräten grundsätzlich für die Dauer der Planungs- und Bauphase berufen, nicht wie in den Beiräten an bestehenden Einrichtungen für die Dauer der Kommunalwahlperiode (§3.3.)