Brücke zwischen Klinik und Öffentlichkeit
Die Beiratsmitglieder
Die Beiratsmitglieder werden entsprechend der Geschäftsordnung je zur Hälfte vorgeschlagen vom Rat der Stadt sowie vom LWL. Berufen werden sie in den Planungsbeirat bis zur Eröffnung vom zuständigen politischen Ausschuss im LWL, im regulären Beirat werden sie vom Direktor des LWL jeweils für die Dauer der laufenden Kommunalwahlperiode berufen.
Mitglieder und vertretene Gruppen
- Aydin, Ferhat: SPD-Fraktion
- Bornstein, Dieter: Vertreter Seniorenbeirat der Stadt Lünen
- Dobler, Petra: Kindertagesstätten
- Dzuba, Reiner: Siedlergemeinschaft Wethmar Mark
- Eggenwirth, Cornelia: Fraktion Piraten/Freie Wähler
- Evert, Jürgen: Ev. Kirche
- Großkrüger, Susanne: Fraktion GFL
- Jankiewitz, Dirk: Polizei
- Kahleyß, Dr. Hans-Dieter: Plattform „Mut zur Verantwortung“
- Karad, Dr. Karsten: niedergelassene Ärzteschaft
- Kneisel, Eckhard: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
- Laarmann, Dr. Matthias: Bürgergemeinschaft „Pro Victoria“
- Mendrina, Dieter: Siedlergemeinschaft Barbara
- Niehues, Karsten: FDP-Fraktion
- Nowatius, Dr. Niklas: Direktor Amtsgericht/Leiter Jugendarrestanstalt
- Redeker, Thorsten: CDU-Fraktion
- Reeker, Arnold: Stadtverwaltung Lünen
- Roddey, Dr. Thomas: Kath. Kirche
- Schmiegel, Ralf: Psychosoziale Arbeitsgemeinschaft Kreis Unna
- Simsek, Nevin: Integrationsrat
- N.N.: Vertreter der Bürgerinitiave "Lünen ohne Forensik"
- N.N.: Gewerkschaften
- N.N.: St. Marien-Hospital
- N.N.: Viktoria-Schule
Stand: Juni 2026
Geschäftordnung analog für Planungsbeiräte
Die Geschäftsordnung für Beiräte an forensischen LWL-Kliniken gilt analog für Planungsbeiräte während der Planungs- und Bauphase neuer forensischer Standorte.
Nur in Bezug auf die Berufung der Mitglieder gibt es zwei Unterschiede:
So erfolgt die Berufung der vom Rat der Stadt und dem LWL vorgeschlagenen Beiratsmitglieder nicht vom LWL-Direktor als unterer staatlicher Maßregelvollzugsbehörde wie bei den Beiräten bestehender Kliniken (§3.1.), sondern durch den LWL-Ausschuss für Gesundheit, Krankenhäuser und Maßregelvollzug.
Außerdem sind die Mitglieder von Planungsbeiräten grundsätzlich für die Dauer der Planungs- und Bauphase berufen, nicht wie in den Beiräten an bestehenden Einrichtungen für die Dauer der Kommunalwahlperiode (§3.3.)